Mietpreisbremse und ihre Auswirkungen: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
08.04.2025

Autor/-in
Patrick Herrmann
Kategorien
- Mieten
- Vermieten
Die Mietpreisbremse ist eines der am meisten diskutierten Instrumente auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Ursprünglich eingeführt, um steigende Mieten in besonders gefragten Regionen zu begrenzen, sorgt sie seit Jahren für politische und rechtliche Debatten. Doch wie genau funktioniert die Mietpreisbremse eigentlich? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es? Und was bedeutet sie konkret für Mieter und Vermieter? Dieser Beitrag beleuchtet die Funktionsweise der Mietpreisbremse, ihre Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und welche Rechte und Pflichten sich für beide Seiten daraus ergeben.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietungen in bestimmten Gebieten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
- Ausnahmen bestehen unter anderem bei umfassend modernisierten Wohnungen oder Neubauten.
- Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten ihre Rechte und Pflichten genau kennen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Gesetzliche Grundlagen der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse wurde 2015 im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes eingeführt. Sie gibt den Bundesländern die Möglichkeit, in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt per Verordnung festzulegen, dass die Miete bei Wiedervermietung eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf. Diese Grenze liegt in der Regel bei 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Grundlage für die Bestimmung der Vergleichsmiete ist der jeweils gültige qualifizierte Mietspiegel der betreffenden Stadt oder Gemeinde. Existiert kein solcher, kann auch auf Vergleichsobjekte oder Sachverständigengutachten zurückgegriffen werden. Die Mietpreisbremse gilt ausschließlich bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen, nicht jedoch bei Erstvermietungen von Neubauten oder umfassend modernisierten Wohnungen.
Auswirkungen für Mieter
Für Mieter bietet die Mietpreisbremse vor allem eines: Schutz vor plötzlich stark steigenden Mieten bei einem Wohnungswechsel. Besonders in Ballungsräumen kann die Mietpreisbremse eine spürbare Entlastung bringen, indem sie verhindert, dass Vermieter die Miete bei jeder Neuvermietung beliebig anheben. Mieter haben die Möglichkeit, die Miethöhe zu prüfen und bei Überschreitungen eine Rückforderung geltend zu machen.
Allerdings müssen Mieter ihre Rechte aktiv einfordern. Dazu gehört unter anderem, dass die Überschreitung der zulässigen Miete schriftlich gerügt wird. Ohne diese Rüge können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Zudem ist es für Laien oft schwierig zu beurteilen, ob der verlangte Mietpreis gerechtfertigt ist oder nicht. Die Einholung von Auskünften beim Mieterverein oder einem Fachanwalt kann hier sinnvoll sein.
Auswirkungen für Vermieter
Auch für Vermieter bringt die Mietpreisbremse konkrete Folgen mit sich. Bei der Neuvermietung einer Immobilie in einem betroffenen Gebiet müssen sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Wird gegen die Vorschriften verstoßen, drohen nicht nur finanzielle Rückzahlungen, sondern auch rechtliche Auseinandersetzungen.
Gleichzeitig gibt es auch Spielräume für Vermieter. So sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, von der Mietpreisbremse ausgenommen. Auch wenn eine umfassende Modernisierung vorliegt, darf der Mietpreis neu festgelegt werden. Was als »umfassend modernisiert« gilt, ist allerdings genau geregelt und sollte im Zweifel dokumentiert werden.
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Kritik und Wirksamkeit der Mietpreisbremse
Seit ihrer Einführung steht die Mietpreisbremse in der Kritik. Viele Experten bezweifeln ihre Wirksamkeit. Studien zeigen, dass die erhoffte dämpfende Wirkung auf die Mietpreisentwicklung nur begrenzt eingetreten ist. Ein Grund hierfür ist die mangelnde Transparenz und Kontrolle bei der Durchsetzung. Mieter müssen ihre Rechte selbst einfordern, was viele aus Unwissenheit oder Angst vor Konflikten nicht tun.
Zudem ist die Mietpreisbremse nur ein Instrument unter vielen. Ohne zusätzliche Maßnahmen wie den sozialen Wohnungsbau oder eine gezielte Flächenpolitik kann sie die Probleme des Wohnungsmarktes nicht allein lösen. Dennoch bleibt sie ein wichtiges Signal für Mieter und ein Regulativ für Vermieter.
Aktuelle Entwicklungen und Reformen
Im Laufe der Jahre wurde die Mietpreisbremse mehrfach reformiert. Seit dem 1. Januar 2019 gilt zum Beispiel, dass Mieter zu viel gezahlte Miete rückwirkend für bis zu 30 Monate zurückfordern können. Zudem wurde die Auskunftspflicht der Vermieter ausgeweitet: Sie müssen nun bei Vertragsabschluss offenlegen, wenn eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt und warum.
Trotz dieser Reformen bleibt die Mietpreisbremse ein Thema mit Konfliktpotenzial. Viele Bundesländer nutzen sie, andere setzen eher auf alternative Maßnahmen. Auch die Zukunft der Regelung hängt stark von politischen Entwicklungen ab. Für Mieter und Vermieter bedeutet das: Informiert bleiben und die aktuelle Gesetzeslage im Blick behalten.
Regionale Unterschiede und Geltungsbereiche
Die Mietpreisbremse gilt nicht flächendeckend in ganz Deutschland, sondern nur in denjenigen Städten und Gemeinden, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt wurde. Diese Entscheidung liegt bei den jeweiligen Bundesländern, die entsprechende Verordnungen erlassen. Somit kann es sein, dass in einer Stadt die Mietpreisbremse gilt, in einer benachbarten jedoch nicht. Das erschwert die Übersichtlichkeit für Mieter und Vermieter gleichermaßen.
Für Vermieter bedeutet das, dass sie sich vor jeder Neuvermietung genau informieren müssen, ob die Mietpreisbremse am Standort ihrer Immobilie greift. Mieter wiederum sollten sich vor Vertragsunterzeichnung darüber informieren, ob sie durch die Regelung geschützt sind und ob der verlangte Mietpreis den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Mietpreisbremse und Modernisierung
Ein häufiges Diskussionsthema im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse ist die Modernisierung von Wohnungen. Denn wer seine Wohnung umfassend modernisiert, kann von der Regelung ausgenommen sein und die Miete neu festlegen. Dabei ist entscheidend, dass es sich um eine umfassende Modernisierung handelt – also Maßnahmen, die den Wohnwert erheblich steigern oder eine nachhaltige Energieeinsparung ermöglichen.
Allerdings versuchen manche Vermieter, kleinere Renovierungen als umfassende Modernisierung darzustellen, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Dies ist rechtlich problematisch und kann zu Rückforderungen oder Bußgeldern führen. Für beide Seiten ist daher Transparenz und Dokumentation von grosser Bedeutung.
Mietpreisbremse in der politischen Debatte
Die Mietpreisbremse ist nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein politisches Thema. Während einige Parteien auf eine Ausweitung und Verschärfung der Regelung drängen, fordern andere deren Abschaffung. Argumente reichen von notwendigem Mieterschutz über Eingriffe in die Eigentumsfreiheit bis hin zur angeblich sinkenden Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau.
Für den Wohnungsmarkt bedeutet diese Unsicherheit, dass langfristige Planungen schwieriger werden. Vermieter und Investoren wünschen sich klare und stabile Rahmenbedingungen. Mieter hingegen hoffen auf eine effektive Regulierung der Mieten. Wie sich die Diskussion weiterentwickelt, wird entscheidend dafür sein, wie wirkungsvoll die Mietpreisbremse in Zukunft sein kann.
Fazit: Mietpreisbremse verstehen und richtig anwenden
Die Mietpreisbremse ist ein komplexes, aber relevantes Thema für alle, die sich mit dem deutschen Wohnungsmarkt beschäftigen. Für Mieter bietet sie Schutz vor überhöhten Mieten bei Neuvermietungen, für Vermieter stellt sie klare gesetzliche Anforderungen. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann Konflikte vermeiden und rechtssicher handeln. Trotz ihrer Schwächen bleibt die Mietpreisbremse ein wichtiges Instrument zur Regulierung und zum Schutz der Verbraucher – auch wenn ihre Wirkung in der Praxis oft von Transparenz, Kontrolle und der Bereitschaft zur Durchsetzung abhängt. Umso wichtiger ist es, informiert zu bleiben und die aktuelle Gesetzeslage regelmäßig zu prüfen, denn nur so kann das volle Potenzial der Regelung ausgeschöpft werden.
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