

Hauptsitz Deutschland
Flughafenstraße 59
DE - 70629 Stuttgart
Tel: +49 711 959 699 22
Das Grundstück ist derzeit noch mit einem Haus und einer Scheune aus dem Anfang des vorigen Jahrhunderts bebaut. Beide Gebäude können abgerissen werden. Nach mündlicher Auskunft des zuständigen Bauamtes richtet sich eine neue Bebauung des Grundstückes nur nach § 34 BauGB, das heißt nach der Nachbarbebauung. Eine einseitige Grenzbebauung ist dabei möglich. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich ein Mehrfamilienhaus mit Gewerbeeinheiten.
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